Plakatierung bei Wahlen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Kimmel,

mit Schreiben vom 09.02.2024 habe ich Sie um eine Klarstellung bezüglich der Wahlwerbung von Parteien gebeten.

Mit Erstaunen habe ich daraufhin Antwort von Frau Franzreb bekommen in der sie erläutert, dass Doppelplakate von der Verwaltung als Einzelplakate gewertet werden. Davon soll auch bei den bevorstehenden Wahlen am 09.06.2024 nicht abgewichen werden. Auf der Homepage der Stadt ist nachzulesen, dass die zulässige Höchstgrenze bei 1.000 Stück DIN A1 Plakate je Partei und Wahl liegt (s. dazu untenstehenden Original-Text). Diese Richtlinie ist eindeutig, Doppelplakate sind als zwei einzelne Stück DIN A1 Plakate anzusehen.

(…) Die max. zulässige Größe der Wahlplakate wird auf DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) und die Anzahl je Partei und Wählergruppe für jede stattfindende Wahl (z.B. Kommunal-, Bezirkstags- und Europawahl) auf je 1000 Stück festgelegt. Für Ortsvorsteher- und Ortsbeiratswahlen dürfen von jeder politischen Gruppierung maximal 100 Plakate je Ortsbezirk aufgehängt werden. (…)

Durch die gängige Praxis verstößt die Verwaltung bewusst gegen die Richtlinie und missachtet eine gültige Satzung.

Der Verweis von Frau Franzreb, dass die Parteien so kurzfristig nicht reagieren könnten, trägt nicht, da dies aktuell geltendes Recht ist. Gleichfalls bestellen Parteien erfahrungsgemäß nicht vor Mitte März ihre Plakate. Ein Schreiben an alle Parteien, in dem auf die bisherige falsche Auslegung hingewiesen würde, wäre ausreichend, um Schaden abzuwenden.

Immer häufiger beschweren sich Bürger über die stetig steigende Anzahl von Plakaten. Mit Europa-, Bezirkstags- und der Stadtratswahl finden dieses Jahr drei Wahlen an einem Tag statt. Bei der gestiegenen Anzahl von Parteien und Wählergruppen ist davon auszugehen, dass die Stadt während des Wahlkampfes mit Plakaten regelrecht überflutet wird. Das dient weder den einzelnen Parteien noch dem Stadtbild. Die Verärgerung der Bevölkerung ist vorprogrammiert.

Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion fordert Sie auf dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Verwaltung die Richtlinie sofort korrekt anwendet und umsetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitta Röthig-Wentz